Die politisch entschiedene Richtung ist klar: Deutschland soll klimaneutral werden. Ein wichtiger Aspekt dafür: die energetische Sanierung des Gebäudebestands samt den Heizungssystemen. Die Konsequenz daraus: Vermieter müssen investieren…
Das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz (GEG 2025) enthält strenge Vorgaben. Diese beziehen sich größtenteils auf die Heizungstechnik und die Wärmedämmung eines Gebäudes. Darüber hinaus stellt es aber auch konkrete Anforderungen an die Klimatechnik und Hitzeschutzmaßnahmen. Eigentümer von betroffenen Mietimmobilien werden die damit verbundenen notwendigen Investitionen nur teilweise umlegen können. Wenn auch die Mieterschaft langfristig von niedrigeren Betriebskosten profitiert, so ist sie jetzt ebenfalls betroffen: Mieterhöhungen werden ins Haus flattern! Förderungen und neue Mieterschutzregelungen sollen zumindest für eine gerechtere Kostenverteilung sorgen.
Die wichtigsten Änderungen durch das GEG 2025 im Überblick
Für Vermieter gilt:
- Neue Heizungen, die ab 2025 eingebaut werden, müssen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Nicht mehr erlaubt ist der Einbau reiner Öl- und Gasheizungen.
- Heizkessel vor 1991 müssen außer Betrieb genommen werden. Für neuere gilt ein Betriebsverbot nach 30 Jahren Einsatzzeit.
- Die Kosten für energetische Sanierungen und neue Heizsysteme können begrenzt auf die Mieter umgelegt werden: maximal 10 % der Modernisierungskosten abzüglich Förderung (ohne Förderung sind es 8 %).
- Die Mieterhöhung ist zusätzlich auf 50 Cent pro Quadratmeter pro Monat nach einer Heizungssanierung gedeckelt – bei umfassender energetischer Sanierung auf maximal 3 €/m².
- Vermieter können für energetische Sanierungen und den Einbau neuer Heizsysteme staatliche Förderungen beantragen, etwa Zuschüsse der KfW oder des BAFA. Die Basisförderung beträgt 30 %, bei niedrigem Einkommen sind bis zu 60 % Zuschuss möglich. Für bestimmte Wärmepumpen gibt es einen zusätzlichen Effizienzbonus von 5 %.
- Sanierungskosten können teilweise von der Steuer abgesetzt werden, was die finanzielle Belastung reduziert und die Investition attraktiver macht (Energieeffiziente Gebäude sind am Markt begehrter, erzielen höhere Verkaufspreise lassen sich besser vermieten).
- Zinsgünstige KfW-Kredite werden bereitgestellt, um die verbleibenden Kosten nach Abzug der Zuschüsse zu finanzieren. Das maximale Kreditvolumen beträgt 120.000 € pro Wohneinheit.
Für Mieter gilt:
- Es ist durch die Modernisierungsumlagen mit mäßigen Mieterhöhungen rechnen, profitieren können Mieter aber langfristig von relativ niedrigeren Heizkosten durch bessere Energieeffizienz. (Die absolute Kostenbelastung hängt dabei von der zukünftigen Entwicklung der Energiepreise ab.)
- Die mögliche Umlage der Sanierungskosten ist gesetzlich gedeckelt.
- Die CO₂-Abgabe steigt 2025 auf 55 €/Tonne und wird je nach energetischem Zustand des Gebäudes zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt.
- Zusätzlich kann die Grundsteuerreform kann die Betriebskosten beeinflussen, da sie häufig auf die Mieter umgelegt wird.
- Dank erleichterten Bereitstellung von Betriebskostenabrechnungen wird die Transparenz erhöht.
Vermieter müssen sich gründlich beraten lassen
Das GEG 2025 ist eine komplexe Materie mit vielen Details, die gerade für Vermieter ohne Experten an ihrer Seite nur schwer in voller Tiefe zu durchdringen ist. Deshalb ist gesetzlich eine Beratungspflicht vorgesehen, die von fachkundigen Personen durchgeführt wird – beispielsweise Installateuren, Heizungsbauern, Schornsteinfegern oder Energieberatern. Sie können sich in Ihrer Nähe einen Energieberater über die Verbraucherzentrale oder den Energieberaterverband GIH nennen lassen.
https://verbraucherzentrale-energieberatung.de
https://www.gih.de/nrw/landesverband/
Weitergehende Informationen und eine auf den Einzelfall zugeschnittene Beratung erhalten Sie beispielsweise auch hier (oder google für konkrete Auswahl nutzen):
https://www.schwaebisch-hall.de/ratgeber/pflichten-und-regelungen/gebaeudeenergiegesetz.html